Benutzungsordnung

Die Gemeinde Schwarzenbruck unterhält eine öffentliche Bücherei, um allen Bürgern und Bürgerinnen den Zugang zur benötigten Literatur zu ermöglichen. Die Benutzung ist jedem Bürger / jeder Bürgerin gestattet. Die Medien – Bücher, Zeitschriften, Kassetten, CDs und CD-ROMs – stehen kostenlos zur Ausleihe zur Verfügung. Folgende Benutzungsordnung ist einzuhalten:

Anmeldung

Die Benutzer melden sich unter Vorlage eines Ausweises an. Bei Kindern bis zu 14 Jahren ist das Einverständnis eines Elternteiles oder Erziehungsberechtigten nötig. Nach der Anmeldung erhält jeder Benutzer / jede Benutzerin einen persönlichen Leseausweis, der nicht übertragbar ist. Um Missbrauch zu vermeiden, ist der Verlust des Leseausweises unverzüglich der Bücherei mitzuteilen. Außerdem muss jede Namens- oder Adressänderung der Bücherei gemeldet werden. Der Leseausweis muss zurückgegeben werden, wenn die Bücherei dies verlangt oder wenn die Voraussetzungen für seine Benutzung nicht mehr gegeben sind (z. B. Wegzug, o. ä.). Ansonsten behält der Ausweis seine Gültigkeit, solange der Benutzer / die Benutzerin dies wünschen.

Die Kosten für die Anmeldung betragen bei Erwachsenen     einmalig 5,– Euro,
bei Kindern, Jugendlichen und Studenten                                einmalig 2,– Euro.
Die Ausstellung eines Ersatzausweises                                    kostet    3,– Euro.

 

Ausleihe und Verlängerung

Gegen Vorlage des Leseausweises werden
Bücher, Zeitschriften und mehrteilige Hörbücher für 4 Wochen, 
Kassetten, CDs und CD-ROMs für 2 Wochen 

ausgeliehen.

Auf Wunsch kann aber auch eine individuelle Leihfrist vereinbart werden. Wenn keine anderen Vorbestellungen vorliegen, kann die Leihfrist verlängert werden, dies kann auch telefonisch oder per E-Mail geschehen.

Die Anzahl der auszuleihenden Medien ist nicht beschränkt mit folgenden Ausnahmen:
pro Leseausweis maximal 1 CD und 1 CD-ROM,
pro Leseausweis maximal 3 Comics, 
bei Zeitschriften kann die jeweils aktuelle Ausgabe nicht ausgeliehen werden.

Die Weitergabe der ausgeliehenen Medien an Personen außerhalb des eigenen Haushaltes ist nicht erlaubt, ebenso nicht die Verwendung des eigenen Ausweises für andere Personen!

Rückgabe und Mahnung

Spätestens mit Ablauf der Leihfrist müssen die Medien der Bücherei zurückgegeben werden.
Um pünktliche Rückgabe wird mit Hinweis auf die kostenlose Benutzung ausdrücklich und dringend gebeten!
Überfällige Medien werden angemahnt, die Mahnkosten tragen die Benutzer.

 

Versäumnisgebühren

Die verspätete Rückgabe der Medien führt zu folgenden Versäumnisgebühren:
Bei Medien für Erwachsene 1,– Euro pro Medium und angefangene Woche,
bei Medien für Kinder und Jugendliche 0,50 Euro pro Medium und angefangene Woche.
Mahnkosten für Porto pro schriftliche Mahnung 1,– Euro.

Werden Medien, deren Rückgabe gefordert wurde, nicht zurückgegeben, erfolgt die Einziehung nach den Vollstreckungsrichtlinien. Die Bücherei ist berechtigt, Medien jederzeit zurückzufordern.

 

Behandlung der entliehenen Medien und Haftung

Im Interesse der Allgemeinheit sind die Benutzer verpflichtet, entliehene Medien schonend und pfleglich zu behandeln und vor Verschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Der Verlust entliehener Medien ist der Bücherei unverzüglich mitzuteilen.
Für jede Beschädigung oder Verlust ist der Benutzer oder gesetzliche Vertreter schadensersatzpflichtig.

 

Ausschluss von der Benutzung der Bücherei

Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verstoßen oder den Anordnungen des Bibliothekspersonals zuwiderhandeln, können von der Benutzung der Bücherei ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, ebenso Benutzer, gegen die ein Mahnbescheid läuf

Schwarzenbruck, 1. Januar 2002         Norbert Reh, 1. Bürgermeister

 

Stand: 10. Oktober 2007