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Benutzungsordnung Die Gemeinde Schwarzenbruck unterhält eine öffentliche Bücherei, um allen Bürgern und Bürgerinnen den Zugang zur benötigten Literatur zu ermöglichen. Die Benutzung ist jedem Bürger / jeder Bürgerin gestattet. Die Medien – Bücher, Zeitschriften, Kassetten, CDs und CD-ROMs – stehen kostenlos zur Ausleihe zur Verfügung. Folgende Benutzungsordnung ist einzuhalten: Anmeldung Die Benutzer melden sich unter Vorlage eines Ausweises an. Bei Kindern bis zu 14 Jahren ist das Einverständnis eines Elternteiles oder Erziehungsberechtigten nötig. Nach der Anmeldung erhält jeder Benutzer / jede Benutzerin einen persönlichen Leseausweis, der nicht übertragbar ist. Um Missbrauch zu vermeiden, ist der Verlust des Leseausweises unverzüglich der Bücherei mitzuteilen. Außerdem muss jede Namens- oder Adressänderung der Bücherei gemeldet werden. Der Leseausweis muss zurückgegeben werden, wenn die Bücherei dies verlangt oder wenn die Voraussetzungen für seine Benutzung nicht mehr gegeben sind (z. B. Wegzug, o. ä.). Ansonsten behält der Ausweis seine Gültigkeit, solange der Benutzer / die Benutzerin dies wünschen. Die
Kosten für die
Anmeldung betragen bei
Erwachsenen einmalig
5,– Euro,
Ausleihe und Verlängerung Gegen Vorlage des Leseausweises
werden Auf Wunsch kann aber auch eine individuelle Leihfrist vereinbart werden. Wenn keine anderen Vorbestellungen vorliegen, kann die Leihfrist verlängert werden, dies kann auch telefonisch oder per E-Mail geschehen. Die Anzahl der auszuleihenden
Medien ist nicht beschränkt
mit folgenden Ausnahmen: Die Weitergabe der ausgeliehenen Medien an Personen außerhalb des eigenen Haushaltes ist nicht erlaubt, ebenso nicht die Verwendung des eigenen Ausweises für andere Personen! Rückgabe und Mahnung Spätestens mit Ablauf
der Leihfrist müssen die Medien der
Bücherei zurückgegeben werden.
Versäumnisgebühren Die verspätete
Rückgabe der Medien führt zu folgenden
Versäumnisgebühren: Werden Medien, deren Rückgabe gefordert wurde, nicht zurückgegeben, erfolgt die Einziehung nach den Vollstreckungsrichtlinien. Die Bücherei ist berechtigt, Medien jederzeit zurückzufordern.
Behandlung der entliehenen Medien und Haftung Im Interesse der Allgemeinheit
sind die Benutzer
verpflichtet, entliehene Medien schonend und pfleglich zu behandeln und
vor
Verschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Der Verlust
entliehener Medien ist
der Bücherei unverzüglich mitzuteilen.
Ausschluss von der Benutzung der Bücherei Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung verstoßen oder den Anordnungen des Bibliothekspersonals zuwiderhandeln, können von der Benutzung der Bücherei ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, ebenso Benutzer, gegen die ein Mahnbescheid läuf Schwarzenbruck, 1. Januar 2002 Norbert Reh, 1. Bürgermeister |
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